Geschäftsbedingungen

Allgemeine Buchungs- und Beförderungsbedingungen Holland Norway Lines

1 Januar 2023

Artikel 1:            Anwendung dieser Bedingungen

  1. Diese allgemeinen Buchungs- und Beförderungsbedingungen (im Nachfolgenden als „die Bedingungen“ bezeichnet) gelten für alle Buchungen bei Holland Norway Lines und für alle Buchenden und alle in der Buchung genannten Passagiere. Wir weisen daher sowohl den Buchenden als auch alle anderen Passagiere einer Buchung darauf hin, diese Bedingungen sorgfältig zu lesen.
  1. Unten aufgeführt sind die Angaben zu uns, Holland Norway Lines BV, Ihrem Beförderungsunternehmen für die Überfahrt, im Folgenden auch als „HNL“ und/oder „wir“ bezeichnet:
    Holland Norway Lines BV, Atoomweg 10, 9743 AK te Groningen (NL) (HK-Nummer 78705908)
    Terminal Eemshaven: Borkumkade 7, 9979 XX Eemshaven (NL)
    Geschäftsstelle Winsum:            Atoomweg 10, 9743 AK te Groningen (NL)
    Terminal Kristiansand: Vestre Strandgate 31, 4611 Kristiansand (NO)
    Geschäftsstelle Kristiansand:     Handelens Hus (4. Stock), Rådhusgata 3, 4611 Kristiansand (NO)
    E-Mail: [email protected] / [email protected]
  1. Wenn die Buchung Elemente umfasst, die von Dritten ausgeführt werden, wie etwa die Beförderung auf dem Landweg, ist der betreffende Dritte für die Ausführung verantwortlich und gelten die entsprechenden (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen des zuständigen Drittanbieters für dieses Element.

 

Artikel 2:         Beförderung gemäß diesen Bedingungen und den geltenden Rechtsvorschriften

  1. Die Beförderung von Passagieren, Gepäck und Fahrzeugen durch Holland Norway Lines wird gemäß den vorliegenden Bedingungen und in Übereinstimmung mit den folgenden internationalen und europäischen Rechtsvorschriften durchgeführt:
    a) Das „Übereinkommen“, nämlich das „Athener Übereinkommen über die Beförderung von Reisenden und ihr Gepäck auf See“, dessen Wortlaut Sie unter dem folgenden Link finden können: Athener Übereinkommen über die Beförderung von Reisenden und ihre Gepäck auf See, 2002, London, 01.11.2002;
    b) die „EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im Schiffsverkehr”, nämlich die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, deren Wortlaut Sie unter folgendem Link finden können: Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (europa.eu);
    c) die „PLR“ (Passenger Liability Regulation), nämlich die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2099 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See, deren Wortlaut Sie unter folgendem Link finden können: EUR-Lex – 32009R0392 – NL – EUR-Lex (europa.eu).
  2. Haftung und Beschränkungen
    Das Übereinkommen und die PLR sowie die vorliegenden Bedingungen regeln, in welchen Fällen wir haftbar sind. Diese Rechtsvorschriften beschränken unsere Haftung im Falle des Todes oder der Verletzung eines Passagiers und/oder des Verlusts oder der Beschädigung des Gepäcks des Passagiers und enthalten auch besondere Bestimmungen für Wertsachen. Die EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im Schiffsverkehr schränkt unsere Haftung bei Änderungen, Annullierungen und/oder Verspätungen ein. Alle Beschränkungen, Ausnahmen und Bedingungen, die in den vorgenannten Rechtsvorschriften über die Haftung von Holland Norway Lines enthalten sind, gelten auch für die Haftung von Agenten, Schiffen, Mitarbeitern und anderen Vertretern sowie für die Haftung von Eigentümern, Schiffen, Agenten, Mitarbeitern und anderen Vertretern eines Ersatzschiffes.

 

Artikel 3:         Buchungen 

  1. Wie Sie buchen können
    Sie können Ihre Fahrkarten direkt über die Website hollandnorwaylines.com, per Telefon (+3185 4015252 oder +4724 200040) oder über Reiseagenturen oder Fahrkartenverkäufer, die einen Vertrag mit uns unterzeichnet haben, buchen. Um herauszufinden, ob ein bestimmtes Unternehmen zu unseren Partnern gehört, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. HNL lehnt jede Verantwortung in Bezug auf Fahrkarten ab, die im Rahmen eines Weiterverkaufs erworben wurden, es sei denn, diese Fahrkarten wurden von einem unserer Partner verkauft. Wenn Sie eine wiederverkaufte Fahrkarte erworben haben, erfolgt dies ausschließlich auf eigene Gefahr.
  2. Erforderliche Angaben zu den Passagieren
    Wir benötigen von jedem Passagier unter anderem den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit. Alle Angaben müssen mit dem Reisepass oder Personalausweis des Reisenden übereinstimmen. Der Buchende oder der/die Passagier(e) ist/sind jederzeit dafür verantwortlich, uns die korrekten Informationen in diesem Zusammenhang zu erteilen.
  3. Erforderliche Angaben zu den Fahrzeugen
    Bei Fahrzeugbuchungen müssen der Fahrzeugtyp (Pkw, Wohnmobil, Anhänger, Motorrad usw.), das Autokennzeichen sowie die Länge und die Höhe (einschließlich Anhängerkupplungen und Dachboxen) angegeben werden. Falsche oder nicht vollständige Angaben, etwa zur Höhe oder Länge des Fahrzeugs, können zu einer Stornierung der Buchung führen, ohne dass der Fahrpreis erstattet wird und ohne dass wir zu Schadenersatz verpflichtet sind.
  4. Buchungsbestätigung
    Mit der Buchung einer Reise bei Holland Norway Lines erklären Sie uns gegenüber verbindlich, einen Beförderungsvertrag auf der Grundlage dieser Bedingungen abzuschließen. Erst nach der Annahme durch Holland Norway Lines mittels unserer Buchungsbestätigung kommt ein Beförderungsvertrag zustande. Der Buchende erhält per E-Mail eine Buchungsbestätigung mit den Einzelheiten der Überfahrt.
  5. Überprüfung der Buchungsbestätigung
    Es ist die Verantwortung des Buchenden, unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu überprüfen, ob alle darin enthaltenen Informationen zu jedem Passagier richtig sind. Wenn Informationen falsch sind, wenden Sie sich bitte umgehend an uns, damit wir die Fehler korrigieren können. Holland Norway Lines haftet weder für das Nichterscheinen zur Überfahrt noch für eventuelle Schäden, die dem/den Passagier(en) aufgrund von Fehlern in der Buchungsbestätigung entstehen, die uns vom Passagier nicht rechtzeitig gemeldet wurden, und HNL ist nicht verpflichtet, den Fahrkartenpreis zu erstatten.
  6. Buchungsbestätigung anzeigen
    Wenn der Passagier vor dem Einsteigen nicht die Buchungsbestätigung mit den richtigen Angaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den vollständigen Namen) vorweisen kann, können wir ihm die Reise mit uns verweigern. Wir haften nicht für eventuelle Folgen in dieser Hinsicht. Der Fahrkartenpreis wird nicht zurückerstattet, und wir sind nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
  7. Rechtzeitiges Einchecken
    Es ist die Verantwortung des Passagiers, am vorgesehenen Ort und zur vorgesehenen Zeit zum Check-in anwesend zu sein, vorbehaltlich der für die Strecke geltenden Mindest-Check-in-Zeiten. Wenn der Passagier sich beim Einsteigen verspätet und die Überfahrt verpasst oder nicht erscheint, erstatten wir weder den Fahrkartenpreis noch sind wir zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet.

 

Artikel 4:         Bezahlung 

Die Überfahrt muss bei der Buchung vollständig bezahlt werden (per Online-Zahlung). Wenn Sie die Zahlungsfristen nicht einhalten, wird die Buchung automatisch storniert. Bei einer automatischen Stornierung müssen Sie die Stornogebühr gemäß den in Artikel 6 (Änderung oder Stornierung durch Sie) aufgeführten Stornierungsbedingungen zahlen. Vollständig oder teilweise nicht genutzte Teile der Buchung werden nicht erstattet.

 

Artikel 5:         Preis- / Zeitänderungen 

  1. Holland Norway Lines behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Preise und Zeiten zu ändern.
  2. HNL behält sich das Recht vor, bei Bedarf eine Überfahrt zu stornieren und den gezahlten Fahrpreis zu erstatten oder die Überfahrt auf die nächste verfügbare Abfahrtszeit zu verlegen sowie ein auf der Fahrkarte und/oder online aufgeführtes Schiff durch ein anderes zu ersetzen.
  3. Aufschlag
    Bei Lücken in den Fahrkartenpreisen und/oder Änderungen von Wechselkursen, Treibstoffpreisen oder von (lokalen) Behörden auferlegten Steuern und Abgaben (wie etwa Umweltabgaben, Hafengebühren) oder bei anderen unvorhergesehenen Umständen, die zu einer Erhöhung der Fahrkartenpreise führen, behält sich Holland Norway Lines das Recht vor, einen Aufschlag auf den bereits bezahlten Fahrkartenpreis zu erheben. Dieses Recht gilt ausdrücklich auch für bereits gebuchte (und bezahlte) Überfahrten, die noch stattfinden müssen. Wenn wir beabsichtigen, einen Zuschlag zu erheben, werden wir den Buchenden und/oder den/die Passagier(e) unverzüglich darüber informieren und ihn/sie auffordern, den Zuschlag zu akzeptieren und zu entrichten, damit die Buchung nicht storniert wird. Wenn Sie den Zuschlag nicht akzeptieren oder zahlen, stornieren wir die Überfahrt für Sie und erstatten Ihnen den bereits gezahlten Fahrpreis.
  1. Wir haften nicht für Schäden, die sich aus den in den vorstehenden Absätzen erwähnten Preis- und Zeitänderungen ergeben. Dazu gehören auch die Kosten für eine mögliche anschließende Beförderung, deren Zeitpunkt aufgrund einer Zeitverschiebung nicht eingehalten werden kann.

 

Artikel 6:         Änderung oder Stornierung durch Sie 

  1. Wenn Sie Ihre Überfahrt ändern oder stornieren möchten, können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Buchungsnummer auf unserer Buchungsseite anmelden oder Sie können während der Öffnungszeiten, die auf unserer Kontaktseite angegeben sind, unser Passenger Service Center anrufen: +3185 4015252 oder +4724 200040. Halten Sie Ihre Buchungsnummer bitte griffbereit. Wenn unser Passenger Service Center geschlossen ist, können Sie auch eine E-Mail senden an [email protected] oder [email protected].
  1. Die Regeln für eine Änderung/Stornierung durch Sie können je nach Reisekategorie (siehe unten) abweichen und unterliegen in jedem Fall der Verfügbarkeit. Für zusätzlich gebuchte Mahlzeiten oder andere Leistungen gelten dieselben Bedingungen. Haben wir Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt, dass eine Änderung nicht möglich ist, gehen die Buchungskosten verloren, unabhängig vom Zeitpunkt der Änderung.
  2. Kosten einer Umbuchung/Stornierung bei Standardfahrkarten
    Bei Stornierung Ihrer Reise werden die folgenden Gebühren erhoben:
    Stornierungen sind innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung kostenlos*.
    Stornierungen nach 24 Stunden nach der Buchung der Reise berechtigen nicht zu einer Erstattung des Fahrkartenpreises.
    Bei Nichterscheinen zu Ihrer Buchung haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung.
    * Nur relevant, wenn die Zeit bis zur Abfahrt mindestens 48 Stunden beträgt.
    Bei einer Umbuchung fällt immer eine Buchungsgebühr an.Diese Gebühr beträgt 50,00 € pro Umbuchung/Einzelfahrt. Die Änderung einer Standardfahrkarte kann bis zu 48 Stunden vor der Abfahrt erfolgen. Wenn die Fahrkarten in eine höhere Preiskategorie umgebucht werden, muss die Preisdifferenz nachgezahlt werden. Wenn Fahrkarten in eine niedrigere Preiskategorie geändert werden, wird die Preisdifferenz nicht erstattet. Es ist nicht möglich, eine Standardfahrkarte in eine Flex-Fahrkarte umzubuchen, nachdem die Buchung von uns bestätigt wurde.
  1. Kosten einer Umbuchung/Stornierung bei Flex-Fahrkarten
    Die Fahrkarten können bis zu 48 Stunden vor der Abfahrt kostenlos umgebucht werden. Wenn die Fahrkarten in eine höhere Preiskategorie, wie etwa in teurere Daten/Kabinen, geändert werden, muss die Preisdifferenz nachgezahlt werden. Wenn Fahrkarten in eine niedrigere Preiskategorie geändert werden, wird die Preisdifferenz nicht erstattet.
    Bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor der Abfahrt wird der volle Fahrpreis abzüglich einer Buchungsgebühr von 50,00 € pro Einzelfahrt erstattet.
    Bei einer Stornierung zwischen 14 Tagen und 48 Stunden vor der Abfahrt werden 75 % des Fahrkartenpreises abzüglich einer Buchungsgebühr von 50,00 € pro Einzelfahrt erstattet.
    Wenn Sie innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise stornieren, erhalten Sie keine Erstattung.
  1. Kosten der Umbuchung/Stornierung einer Minikreuzfahrt
    Eine Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung ist kostenlos (sofern die Buchung mindestens 48 Stunden vor der Abfahrt erfolgt). Darüber hinaus gelten die folgenden Regeln:
    Bei einer Stornierung bis zu 42 Tage vor der Abfahrt werden 75 % des Gesamtpreises erstattet. Bei einer Stornierung zwischen 21 und 42 Tagen vor der Abreise werden 65 % des Gesamtpreises erstattet.
    Bei einer Stornierung zwischen 7 und 21 Tagen vor der Abreise werden 50 % des Gesamtpreises erstattet. Bei einer Stornierung zwischen 7 Tagen und 24 Stunden vor der Abfahrt werden 25 % des Gesamtpreises erstattet.
    Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der Abreise erfolgt keine Erstattung. Wenn Sie auf der Hinfahrt nicht einchecken, wird die Rückfahrt automatisch storniert (ohne Erstattungsmöglichkeit).Umbuchungsbedingungen: Für jede Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben. Wenn der Preis der Überfahrt nach der Umbuchung niedriger ist, wird die Preisdifferenz nicht erstattet. Wenn der Preis der Überfahrt nach der Umbuchung höher ist, wird die Preisdifferenz in Rechnung gestellt.
  1. Kosten einer Änderung/Stornierung von Saunabesuchen
    Um unseren Passagieren die gleichen Chancen zu bieten, unsere Angebote auf dem Schiff zu buchen, wird eine Erstattung nur vorgenommen, wenn die Buchung mindestens zwei Stunden vor dem vorgesehenen Termin storniert wird. Wenn die Buchung innerhalb von zwei Stunden vor dem vorgesehenen Termin storniert wird, wird keine Erstattung vorgenommen.

 

Artikel 7:            Änderungen, Annullierungen oder Verspätungen durch HNL

  1. Alle Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie Angaben zur Schiffskennung, die auf unserer Website, in Buchungsbestätigungen, Gutscheinen oder anderweitig von uns angegeben werden, sind lediglich Annäherungswerte und unterliegen keiner Garantie. Der Grund dafür ist, dass wir von den Wetterbedingungen abhängig sind und höhere Gewalt eintreten kann. Fahrpläne, Strecken, Schiffe und das Programm unserer Aktivitäten können sich daher ändern. Wir behalten uns das Recht vor, die Überfahrt bei Bedarf mit einem Ersatzschiff durchzuführen und/oder vom angekündigten Fahrplan, der Strecke oder den Aktivitäten abzuweichen. Wir haben auch das Recht, eine bestätigte Buchung zu stornieren.
  2. Darüber hinaus ist es uns freigestellt, Anordnungen oder Empfehlungen einer Regierung oder einer Person zu befolgen, die gemäß den Bedingungen der Kriegsrisikoversicherung des Schiffes berechtigt ist, solche Anordnungen oder Empfehlungen zu geben. Die Einhaltung solcher Anordnungen oder Empfehlungen gilt nicht als Abweichung oder Verstoß gegen unsere Verpflichtung gegenüber den Fahrgästen.
  3. Informationen bei Annullierung oder Verspätung von Abfahrten
    Bei Verspätungen oder Annullierungen von Abfahrten werden die Passagiere am Abfahrtsterminal so schnell wie möglich, spätestens jedoch 30 Minuten nach der geplanten Abfahrt, darüber informiert. Wenn Passagiere aufgrund von Annullierungen oder Verspätungen einen Anschluss verpassen, bemühen wir uns in angemessener Weise, sie über alternative Verbindungen zu informieren.
  4. Unterstützung bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt.
    Bei einer Annullierung oder Verspätung von mehr als 90 Minuten stellen wir Ihnen kostenlose Snacks, Mahlzeiten oder Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung, sofern diese verfügbar sind oder geliefert werden können.
    Bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt, die einen Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten oder einen längeren Aufenthalt als vom Passagier geplant erforderlich macht, bieten wir den Passagieren, die von den Hafenterminals abreisen, soweit möglich, zusätzlich zu den oben genannten Snacks, Mahlzeiten oder Getränken kostenlos eine geeignete Unterkunft an Bord oder an Land sowie den Transport vom Hafenterminal zum Ort der Unterkunft an. Pro Passagier begrenzen wir die Gesamtkosten für die Unterbringung an Land auf 80,00 € pro Nacht für maximal drei Nächte, ohne Transport zwischen dem Hafenterminal und dem Ort der Unterkunft.
    Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen Snacks, Mahlzeiten oder Getränke anzubieten, und Sie haben auch keinen Anspruch auf kostenlose Übernachtungen, wenn die Annullierung oder Verspätung auf Wetterbedingungen zurückzuführen ist, die einen sicheren Betrieb des Schiffes unmöglich machen.
  1. Optionen bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt von mehr als 90 Minuten
    Bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt um mehr als 90 Minuten kann jeder Passagier wählen, ob er seine Reise fortsetzen, gegen Erstattung des Fahrpreises stornieren oder umbuchen möchte. Wenn ein Passagier sich entscheidet, seine Fahrkarte zu stornieren, wird ihm möglicherweise eine kostenlose Rückfahrt zu seinem ursprünglichen Abfahrtsort (wie auf der Fahrkarte angegeben) angeboten. Eine Umbuchung muss für die nächste verfügbare Abfahrt zu den entsprechenden Reisebedingungen vorgenommen werden.
  2. Verspätete Ankunft
    Bei verspäteter Ankunft am Zielort entsprechend der verwendeten Fahrkarte kann jeder Passagier, sofern die Bedingungen erfüllt sind, die Erstattung eines Teils des gezahlten Fahrpreises verlangen. Bei Einzelfahrten wird die Erstattung auf der Grundlage des tatsächlich gezahlten Fahrpreises und der Dauer der Verspätung berechnet. Bei Hin- und Rückfahrt wird die Erstattung auf der Grundlage von 50 % des für die Fahrt gezahlten Fahrpreises berechnet. Die Erstattung wird auf der Grundlage des für alle Passagiere, Fahrzeuge und Kabinen gezahlten Fahrpreises und der Gesamtverspätungszeit berechnet.
    Bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden werden 25 % des gezahlten Fahrpreises erstattet.
    Der Passagier hat keinen Anspruch auf die vorgenannte Teilerstattung, wenn:
    – Holland Norway Lines belegen kann, dass die Annullierung oder Verspätung auf Wetterbedingungen zurückzuführen ist, die die Sicherheit des Schiffes hätten gefährden können, oder auf außergewöhnliche Umstände, die die Durchführung der Überfahrt verhindern und die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen getroffen worden wären; oder
    – die Annullierung oder Verspätung vom Passagier verursacht wurde oder wenn der Passagier bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über die Verspätung informiert wurde.

 

Artikel 8:         Reisedokumente Passagiere (Reisepass, Visum, Gesundheit usw.) 

  1. Reisedokumente und Formalitäten: Ihre eigene Verantwortung
    Alle Passagiere, ob Erwachsene oder Minderjährige, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein, der auf Anforderung vorgelegt werden muss. Sie müssen auch alle anderen erforderlichen Reisedokumente einholen und bei sich haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Visa, Einwanderungspapiere oder Gesundheitsbescheinigungen/Formulare, die für das Land, das Sie besuchen, sowie für Ihre Rückkehr in das Land der Abreise vorgesehen sind. Es liegt in Ihrer ausschließlichen Verantwortung, alle für die Einreise in die verschiedenen Länder erforderlichen Formalitäten und Dokumente zu überprüfen und uneingeschränkt wahrzunehmen.
  2. Fehlende Dokumente / Nichterfüllung der Anforderungen gehen auf Ihr Risiko
    Wenn Sie die benötigten Dokumente nicht vorlegen können, wird Ihnen der Zugang zum Schiff oder die Einreise in das Land verweigert und/oder Sie und/oder HNL können von den (örtlichen) Behörden mit Geldstrafen belangt werden. Fehlende Dokumente und/oder die Nichterfüllung der Anforderungen gehen auf Ihr eigenes Risiko. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Folgen, wenn Sie als Passagier nicht an Bord gehen können oder Ihnen die Einreise in ein Land von den Behörden verweigert wird, wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können oder die erforderlichen Formalitäten nicht einhalten. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrkartenpreises, und wir schulden Ihnen keine Schadensersatzleistungen. Darüber hinaus haben wir das Recht, von Ihnen alle Strafen zurückzufordern, die HNL in diesem Zusammenhang auferlegt werden. Sie müssen uns auch alle anderen Kosten erstatten, die uns entstehen, weil Sie die benötigten Dokumente nicht vorlegen können (z. B. Repatriierungs- oder andere Rückführungskosten, Inhaftierungskosten usw.).

 

Artikel 9:         Fahrzeuge: erforderliche Dokumente und Auflagen 

  1. Alle Fahrzeuge müssen mit einem Nummernschild versehen sein. Passagiere mit einem Kraftfahrzeug benötigen eine (grüne) Versicherungskarte und einen Führerschein. Passagieren mit einem Fahrzeug wird empfohlen, sich vor der Abreise mit ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um die neuesten Bestimmungen für Fahrzeuge im Ausland zu überprüfen. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren, sind Sie selbst verantwortlich dafür, dass Sie (und Ihr Fahrzeug) alle (ausländischen) Verkehrsvorschriften einhalten und dass Sie diese Vorschriften vollständig befolgen.
  2. Auflagen für Fahrzeuge
    Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Kapitän des Schiffes und/oder die Besatzung und das Einschiffungspersonal von Holland Norway Lines berechtigt sind, die Fahrzeuge streng zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass die zum Zeitpunkt der Buchung gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Diese Kontrolle ist aus Sicherheitsgründen und zur Sicherstellung der Gesundheit, der Sicherheit und des Komforts der anderen Passagiere erforderlich. Sollte sich herausstellen, dass die Informationen nicht richtig sind, oder sollten Sie die unten aufgeführten Auflagen nicht erfüllen, akzeptieren Sie, dass wir Ihnen Strafen auferlegen können:

Auflagen:

  • Es ist Ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Ihr Fahrzeug verriegelt und im ersten Gang mit angezogener Handbremse abgestellt ist, sobald das Fahrzeug ordnungsgemäß auf dem Fahrzeugdeck steht. Wenn Ihr Fahrzeug nicht verriegelt und/oder die Handbremse nicht angezogen ist, sind Sie für alle Schäden an Ihrem Fahrzeug/Eigentum verantwortlich und Sie haften für alle Schäden (an Eigentum) von Dritten. Holland Norway Lines übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
  • Alle Fahrzeugalarme müssen deaktiviert werden, wenn Ihr Fahrzeug auf dem Fahrzeugdeck abgestellt ist.
  • Bei Fahrzeugen, die mit LPG betrieben werden, müssen die Tanks auf dem Fahrzeugdeck ausgeschaltet sein.
  • Auf dem Fahrzeugdeck müssen alle mit Diesel oder Flüssiggas betriebenen Heizvorrichtungen des Fahrzeugs ausgeschaltet werden.
  • Sie sind selbst verantwortlich für das Auf- und Abfahren Ihres Fahrzeugs und für alle persönlichen Schäden und/oder Schäden an (Eigentum von) Dritten beim Auf- und Abfahren. Sie müssen immer einen angemessenen Abstand zu anderen Fahrzeugen einhalten, auch wenn Sie unsere Anweisungen befolgen. Holland Norway Lines übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
  • Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Straßenverkehr haftpflichtversichert sein, und Sie müssen auf Anfrage einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorlegen.
  • Sie dürfen keine gefährlichen Güter transportieren (unabhängig davon, ob sie von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation („IMO“) als gefährliche Güter eingestuft sind oder nicht).
  1. Sie erklären sich mit den Strafen einverstanden, die wir bei einem Verstoß Ihrerseits gegen die in diesem Artikel beschriebenen Verpflichtungen verhängen können. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass Holland Norway Lines Ihnen solche Strafen ohne vorherige Ankündigung zum Zeitpunkt der Einschiffung auferlegen kann.

Artikel 10:       Unterkunft / Kabine ist zwingend vorgeschrieben

  1. Alle Passagiere müssen über ein Bett verfügen, mit Ausnahme von Kindern unter 4 Jahren (pro Kabine ist ein Kind unter 4 Jahren zugelassen). Die Buchung einer Kabine ist daher zwingend vorgeschrieben. Bei jeder Buchung – unabhängig vom Tarif und/oder davon, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine andere Buchung handelt – darf die maximale Anzahl der Passagiere in einer Kabine die Anzahl der Betten (plus ein Kind unter 4 Jahren) nicht überschreiten.
  2. Manche Kabinen haben Etagenbetten mit Ober- und Unterbett und sind für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität möglicherweise nicht geeignet. Bitte geben Sie bei der Buchung Ihre Wünsche genau an.
  3. Wenn eine Kabine für eine geringere als die vorgesehene Personenzahl gebucht wird, wird der gesamte Preis berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, nicht ausgelastete Kabinen anderweitig zu belegen.

 

Artikel 11:       Altersgrenze

  1. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten reisen. Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen nur dann mit Holland Norway Lines reisen, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten dazu schriftlich ihre Zustimmung gegeben haben. Wenn die schriftliche Zustimmung beim Check-in nicht vorgelegt wird, kann die Reise nicht angetreten werden, und zwar ohne Erstattung des Fahrkartenpreises und ohne dass wir zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet sind.
  2. Personen unter 18 Jahren können eine Überfahrt mit Holland Norway Lines ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte machen, wenn sie Teil einer Gruppe mit einem Gruppenleiter sind. Für jeweils zehn Personen unter 18 Jahren muss mindestens ein Gruppenleiter anwesend sein. Der Gruppenleiter muss sich vor der Reise davon vergewissern, dass er alle örtlichen (staatlichen) Anforderungen an die Erziehungsberechtigung erfüllt. Der Begriff „Gruppenleiter“ bezieht sich auf eine Person, die mindestens 20 Jahre alt ist und die Verantwortung für Personen unter dieser Altersgrenze trägt. Der Gruppenleiter muss auf der gleichen Buchung wie die minderjährigen Passagiere angegeben sein und mit der Gruppe reisen.

 

Artikel 12:       Personen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen 

  1. Wenn Sie oder jemand, für den Sie buchen, eine Behinderung haben und/oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder andere besondere Bedürfnisse haben, die eine Reise erschweren, heißen wir Sie oder diese Person gerne als unsere Passagiere willkommen und bieten ihnen jede erdenkliche Unterstützung. Es ist sehr wichtig, dass Sie die folgenden Regeln beachten, damit wir Ihnen bestmöglich helfen können.
  2. Rechtzeitige Mitteilung von besonderen Bedürfnissen / Ersuchen um Unterstützung
    Eventuelle Anforderungen von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität in Bezug auf besondere Bedürfnisse oder Unterstützung müssen uns spätestens 48 Stunden vor der Abreise oder zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt werden. Wenden Sie sich dafür bitte telefonisch an unser Passenger Service Centre oder senden Sie eine E-Mail an [email protected] oder [email protected]
    Teilen Sie uns bereits bei der Buchung mit, welche besonderen Bedürfnisse Sie in Bezug auf Unterbringung, Sitzplätze oder Dienstleistungen haben oder welche medizinische Ausrüstung Sie benötigen. Sie erhalten eine Bestätigung, sobald der Antrag auf Unterstützung bei uns eingegangen ist. Wenn Sie diese Bestätigung nicht erhalten, liegt es in Ihrer Verantwortung, sich mit uns in Verbindung zu setzen, da wir andernfalls nicht garantieren können, dass die gewünschte Unterstützung, Dienstleistung oder Ausrüstung zur Verfügung steht.
  3. Auflagen für die Bereitstellung von Unterstützung
    Unterstützung wird unter den folgenden Auflagen gewährt:
  • Wir oder der Betreiber des Terminals werden spätestens 48 Stunden vor der Abfahrt benachrichtigt.
  • Die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität oder mit besonderen Bedürfnissen muss sich mindestens 90 Minuten vor der Abfahrt zum Hafen oder zu der von uns oder dem Betreiber des Terminals angegebenen Stelle begeben.
  • Wenn eine Person mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen von einem anerkannten Begleithund begleitet wird, kann der Hund gemeinsam mit dieser Person untergebracht werden, sofern wir gemäß den geltenden (inter-)nationalen Vorschriften für die Beförderung von anerkannten Begleithunden an Bord von Passagierschiffen informiert werden, wenn solche Vorschriften existieren.

 

Artikel 13:       Transport von lebenden (Haus-)Tieren

  1. Lebende (Haus-)Tiere werden auf Gefahr und Verantwortung des Besitzers und des Halters transportiert. Beachten Sie bitte, dass Norwegen und die Niederlande sehr spezielle und strenge Vorschriften für die Einfuhr lebender Tiere haben. Für weitere Informationen und Antragsformulare wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt und die (örtlichen) Behörden.
  2. Haustierfreundliche Kabine/Zwinger
    Die Beförderung von Tieren muss zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt werden. Haustiere müssen in einem gemieteten Zwinger oder einer haustierfreundlichen Kabine untergebracht werden. Es dürfen maximal zwei Haustiere pro haustierfreundlicher Kabine mitreisen, vorausgesetzt, es ist möglich, eine haustierfreundliche Kabine zu buchen. Wenn Sie mit mehr als zwei Haustieren reisen, müssen Sie zwei Kabinen oder Zwinger buchen. Mit Ausnahme von anerkannten Begleithunden sind Haustiere in den öffentlichen Bereichen nicht erlaubt.
  3. Fehlende Unterlagen / Nichterfüllung der Anforderungen gehen auf Ihr Risiko
    In manchen Fällen ist für die Beförderung von Tieren die Zahlung von Frachtgebühren erforderlich. Es liegt in der Verantwortung des Buchenden bzw. des Passagiers, alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und alle Vorkehrungen zu treffen, einschließlich einer eventuellen Quarantäne, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wenn Sie nicht allen Anforderungen entsprechen oder nicht alle Unterlagen vorweisen können, kann Ihr Tier nicht mitreisen. Wir haften in diesem Fall nicht für die Folgen, die entstehen, wenn Ihr Haustier nicht mit Ihnen mitreist. Der Fahrkartenpreis wird nicht erstattet, und wir sind auch nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Sie sind verpflichtet, uns alle Strafen oder sonstigen Kosten zu erstatten, die uns durch die Nichteinhaltung der Vorschriften für die Beförderung von Tieren entstehen können.

 

Artikel 14:       Versicherungen: Kranken-, Reise-, Unfall- und Reiserücktrittsversicherung

Passagiere sind verantwortlich für alle Kosten und Ausgaben, die aufgrund von Verletzungen, Krankheiten, Krankenhausaufenthalten, medizinischer Behandlung, Repatriierung usw. während oder im Zusammenhang mit Ihrer Reise entstehen. Beachten Sie, dass es keine Ärzte an Bord gibt. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer adäquaten Kranken-, Reise-, Reiserücktritts- und Unfallversicherung sowie aller anderen für Sie relevanten Versicherungen, die Ihre Buchung und Reise abdecken, bei einer offiziell anerkannten und vertrauenswürdigen Versicherungsgesellschaft. Sie sind selbst dafür verantwortlich, zu kontrollieren, ob Sie durch eine relevante und notwendige Versicherung abgedeckt sind. Wir empfehlen, dass Ihre Versicherung mindestens die Kosten und Ausgaben bei Verletzungen, Krankheit, medizinischer Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Rücktransport während Ihres Auslandsaufenthalts abdeckt, ebenso wie die Kosten für verlorenes oder beschädigtes Gepäck (einschließlich Ihres Fahrzeugs) und jegliche Umbuchung oder Stornierung Ihrer Buchung und Reise. Holland Norway Lines haftet nicht für fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutz oder für Kosten und Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit den oben genannten Punkten entstehen können.

 

Artikel 15:       Gepäck/Reiseartikel

  1. Zulässiges Gepäck
    Pro Person ist nur ein Handgepäckstück erlaubt (maximale Größe 60x50x40 cm, maximales Gewicht 12 kg). Fußpassagiere dürfen bis zu zwei zusätzliche Gepäckstücke von maximal 20 kg mitnehmen. Dieses Gepäck müssen Sie selbst in Ihrer Kabine unterbringen. Passagiere mit einem Fahrzeug müssen das restliche Gepäck im Fahrzeug lassen. Während der Überfahrt ist das Fahrzeugdeck geschlossen. Holland Norway Lines ist berechtigt, einen Zuschlag für zusätzliches Gepäck zu berechnen.
  2. Haftungsausschluss bei Verlust/Beschädigung von Geld und Wertgegenständen
    Wir übernehmen keine Haftung für Geld, Wertpapiere und andere Wertsachen (wie Gold, Silber, Schmuck, Kunst usw.), es sei denn, diese Gegenstände wurden von Holland Norway Lines gezielt zu diesem Zweck in Obhut genommen. In diesem Fall gelten die dafür vereinbarten Bedingungen.
  3. Beschädigtes Gepäck
    Wenn Ihr Gepäck bei der Überfahrt beschädigt wurde, müssen Sie dies noch am selben Tag einem Vertreter von Holland Norway Lines am Terminal melden und eine Buchungsbestätigung Ihrer Reise sowie Ihre Reiseunterlagen vorlegen. Je nachdem, wie Ihr Gepäck beschädigt wurde, reparieren wir es oder erstatten Ihnen den Wert des Gepäcks zum Zeitpunkt der Beschädigung. Aufgrund der Transportverhältnisse sind Kratzer, Flecken, Dellen und andere kleinere Gepäckschäden üblich; wir übernehmen dafür keine Haftung. Wir gehen davon aus, dass Sie als Passagier verstehen, dass wir nicht verantwortlich sind für die Entschädigung von normaler Abnutzung und Verschleiß. Wenn der Inhalt Ihres Gepäcks beschädigt wird (ohne Schäden an der Außenseite Ihres Gepäcks), empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Versicherungsgesellschaft zu wenden.

 

Artikel 16:       Transport von gefährlichen Gütern und Gepäck

  1. Passagiere sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze und internationalen Übereinkommen über die Beförderung von gefährlichen Gütern und Gepäckstücken einzuhalten.
  2. Güter und Gepäck, die anderen Passagieren oder Besatzungsmitgliedern wesentliche Unannehmlichkeiten bereiten oder die Sicherheit des Schiffes, Personen oder Eigentum gefährden könnten, sind an Bord des Schiffes nicht erlaubt. Das Mitführen von gefährlichen Waffen oder Angriffswaffen (einschließlich Messern), Sprengstoffen oder Drogen, Reservekraftstoffflaschen (Flaschen mit Benzin oder Diesel) oder ähnlichen Gegenständen ist daher nicht gestattet. Farben, Chemikalien und ähnliche Produkte gelten ebenfalls als gefährliche Güter und sind an Bord von Schiffen der Holland Norway Lines nicht erlaubt.
  3. Passagieren, die die Bestimmungen dieses Artikels nicht einhalten, wird der Einstieg verweigert, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung der Kosten besteht. Darüber hinaus behält sich Holland Norway Lines das Recht vor, aus Gründen der Sicherheit eine Durchsuchung der Kabine und des Gepäcks der Passagiere zu verlangen.
  4. Passagiere, die gefährliche Güter oder Gepäckstücke von uns befördern lassen wollen, müssen dies rechtzeitig im Voraus schriftlich anfragen und uns vollständig über die gefährlichen Güter oder Gepäckstücke informieren. Sie sind verpflichtet, uns uneingeschränkt über die Maßnahmen zu informieren, die wir ergreifen müssen, um die Güter oder das Gepäck sachgemäß zu befördern.
  5. Wenn gefährliche Güter oder Gepäckstücke ohne unsere Zustimmung oder ohne unser Wissen über ihre Beschaffenheit auf das Schiff geladen werden, können wir je nach den Umständen entscheiden, die gefährlichen Güter oder Gepäckstücke zu entladen, sie unschädlich zu machen oder zu vernichten, ohne für den Schaden oder den Verlust davon haftbar zu sein. Dies gilt auch, wenn Holland Norway Lines die Eigenschaften der gefährlichen Güter oder des Gepäcks zum Zeitpunkt des Verladens bekannt waren, wenn die Güter oder das Gepäck eine Gefahr für das Schiff, Menschenleben oder Eigentum darstellen, und es daher fahrlässig wäre, die gefährlichen Güter oder das Gepäck an Bord zu behalten.
  6. Wenn die Güter oder das Gepäck, für die/das Sie verantwortlich sind, durch Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit anderen Schaden oder Verlust verursacht hat/haben, müssen Sie diesen Schaden erstatten.
  7. Fahrzeuge mit Gütern, die von der IMO als gefährliche Güter klassifiziert sind, dürfen nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Gütern über die Nordsee der Holland Norway Lines (Conditions of Carriage for Cargo across the North Sea) an Bord des Schiffes genommen werden.
  8. Gasflaschen
    Das Mitführen von Gasflaschen für den persönlichen Gebrauch in Fahrzeugen ist erlaubt, sofern die nachstehenden Regeln beachtet werden: Für Gasflaschen gilt eine Höchstmenge von zwei Stück und 47 kg pro Gasflasche (sie dürfen nicht angeschlossen sein und müssen ausgeschaltet sein). Bei Campingaz-Zylindern dürfen Passagiere maximal zwei kleine Zylinder mit einer Füllmenge von maximal 1,8 kg mitführen.
  9. Waffen
    Das Mitführen von Schusswaffen und Waffen ist auf den Schiffen der Holland Norway Lines nicht erlaubt. Die folgenden Gegenstände sind verboten ist:
  • Schusswaffen und andere Geräte zum Abfeuern von Geschossen. Auch Geräte, die so aussehen, als könnten sie zum Abfeuern von Geschossen verwendet werden.
  • Betäubungsgewehre/-pistolen.
  • Gegenstände mit einer scharfen Schneide oder einem spitzen Ende, wie in den Kategorien 1, 3 und 4 des Waffen- und Munitionsgesetzes beschrieben.
  • Explosive und brennbare Stoffe und Geräte. Diese sind nicht zulässig, wenn sie ernsthafte Schäden verursachen können oder den Eindruck erwecken, ernsthafte Schäden zu verursachen.

 

Artikel 17:         Sicherheit – Regeln an Bord

  1. Um die Sicherheit und den Komfort aller Personen an Bord des Schiffes und an Land in den Terminals zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie sich immer angemessen verhalten und die Aufsicht über alle anderen Personen, für die Sie verantwortlich sind, ausüben. Ihr geistiger oder körperlicher Zustand, Ihre Einstellung oder Ihr Verhalten dürfen keine Gefahr für Sie selbst, für andere Passagiere, für die Besatzung oder für Gegenstände darstellen. Darüber hinaus ist jeder Passagier verpflichtet, die an Bord getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Seetüchtigkeit des Schiffes und der Sicherheit der Passagiere an Bord zu beachten.
  2. Sie müssen alle Regeln und Hinweise beachten und einhalten, die die Sicherheit unseres Schiffes, der Besatzung und der Passagiere, der Terminals und der Einwanderungsbestimmungen und -vorschriften betreffen.
  3. Holland Norway Lines, der Kapitän und die Besatzung an Bord sind berechtigt, angemessene Regeln zu erlassen und durchzusetzen, die sie für notwendig erachten, um die Sicherheit und den Komfort von Passagieren und Besatzung zu gewährleisten. Diese Regeln können sich gelegentlich ändern und in verschiedenen Teilen des Schiffes auf unterschiedliche Weise angewandt werden. So gibt es beispielsweise Beschränkungen für den Verzehr von Speisen und Getränken an Bord, und auch das Abspielen von lauter Musik ist den Passagieren untersagt.
  4. Rauchen im Innenbereich verboten
    Darüber hinaus ist Rauchen, einschließlich E-Zigaretten, in allen Kabinen und Innenbereichen des Schiffes verboten. Das Rauchen an Bord des Schiffes ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Außenbereichen erlaubt. Rauchen außerhalb dieser Bereiche wird mit einer Geldstrafe von 200 Euro geahndet.
  5. Eigener Alkohol verboten
    Der Konsum von eigenem Alkohol an Bord des Schiffes ist nicht erlaubt. Das gilt auch für den Kauf von Alkohol in unseren Geschäften an Bord. An Bord darf nur der in den Bars und Restaurants gekaufte Alkohol konsumiert werden.
  6. Aus Gründen, die die Sicherheit des Schiffes, der Besatzung oder der Passagiere gefährden, können wir Ihre Buchung abweisen oder Ihnen den Zugang zum Schiff verweigern. Wir können Sie auch abweisen, wenn Ihr Verhalten bei früheren Reisen unangemessen war oder wenn Sie die Sicherheitsvorschriften oder -bestimmungen nicht einhalten.
  7. In allen vorgenannten Fällen behalten wir uns das Recht vor, Ihre Buchung abzulehnen, Ihnen das Betreten des Schiffes zu verweigern, Sie festzuhalten oder Sie vom Schiff zu entfernen. Wir übernehmen in solchen Fällen keine Haftung, der Fahrkartenpreis wird nicht erstattet und Sie sind allein für Ihre eigenen und/oder unsere Kosten verantwortlich.

 

Artikel 18:       Beschwerden

Wenn Sie eine Beschwerde haben, empfiehlt es sich, diese so schnell wie möglich am Terminal, vor Ort oder an Bord an einen Mitarbeiter von Holland Norway Lines zu melden, damit Ihre Beschwerde nach Möglichkeit sofort gelöst werden kann. Wenn Ihre Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst wurde, können Sie diese unter Angabe der Einzelheiten der Beschwerde, Ihrer Buchungsnummer und Ihrer Kontaktdaten an unser Passenger Service Center richten. Dies muss spätestens einen Monat nach dem Datum, an dem die Überfahrt stattgefunden hat oder hätte stattfinden müssen, geschehen, andernfalls sind wir nicht mehr verpflichtet, Ihre Beschwerde zu bearbeiten.

 

Artikel 19:         Ihre personenbezogenen Daten 

Holland Norway Lines verwendet Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Website finden können.

 

Artikel 20:         Vertragsübernahme 

Holland Norway Lines ist befugt, ihre Rechte und Pflichten auf eine andere Partei zu übertragen. Sie benötigen unsere ausdrückliche Zustimmung, um Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Ihnen auf eine andere Person zu übertragen.

Artikel 21:       Änderung dieser Allgemeinen Buchungs- und Beförderungsbedingungen 

Holland Norway Lines kann diese Bedingungen gelegentlich ändern. Die aktuellste Fassung unserer Bedingungen können Sie immer auf unserer Website einsehen. Zum Zeitpunkt der Buchung gelten die jeweils aktuellen Bedingungen. Wir sind berechtigt, die für Ihre Buchung geltenden Bedingungen in der Zwischenzeit zu ändern. Falls dies der Fall ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und werden aufgefordert, die Änderungen zu akzeptieren. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie Ihre Buchung stornieren, und wir erstatten Ihnen den Fahrkartenpreis, ohne für Schadenersatz haftbar zu sein. Wenn Sie nicht stornieren, bedeutet dies, dass Sie die Änderungen automatisch akzeptieren.

 

Artikel 22:       Sprache der Bedingungen

Diese Bedingungen wurden auf Niederländisch verfasst und ins Englische, Norwegische und Deutsche übersetzt. Bei Abweichungen in der Auslegung gilt die niederländische Fassung.

 

Artikel 23:       Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf den Vertrag zwischen dem Buchenden oder dem/den Passagier(en) und Holland Norway Lines, sowie auf diese Bedingungen, findet niederländisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten unterliegen der Zuständigkeit eines niederländischen Gerichts, es sei denn, zwingendes Recht schreibt etwas anderes vor.

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Holland Norway Lines BV
Fassung der Bedingungen: 31 Dezember 2022
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